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   BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 656/20   

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https://dejure.org/2023,40335
BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 656/20 (https://dejure.org/2023,40335)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.2023 - 2 BvR 656/20 (https://dejure.org/2023,40335)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 2023 - 2 BvR 656/20 (https://dejure.org/2023,40335)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Abschiebungshaft ohne Benachrichtigung von Angehörigen oder einer Vertrauensperson

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 104 Abs 1 S 1 GG, Art 104 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Grundrechtsverletzung durch Missachtung der Benachrichtigungspflicht gem Art 104 Abs 4 GG im Falle der Anordnung von Abschiebungshaft - allerdings keine Aufhebung der Haftanordnung - teilweise Parallelentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Benachrichtigungspflicht gemäß Art. 104 Abs. 4 GG; Unterlassene Benachrichtigung eines Angehörigen des Festgehaltenen oder einer Person seines Vertrauens über die Anordnung von Abschiebungshaft

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Grundrechtsverletzung durch Missachtung der Benachrichtigungspflicht gem Art 104 Abs 4 GG im Falle der Anordnung von Abschiebungshaft - allerdings keine Aufhebung der Haftanordnung - teilweise Parallelentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Grundrechtsverletzung durch Missachtung der Benachrichtigungspflicht gem Art 104 Abs 4 GG im Falle der Anordnung von Abschiebungshaft - allerdings keine Aufhebung der Haftanordnung - teilweise Parallelentscheidung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Anordnung der Abschiebungshaft ohne Benachrichtigung von Angehörigen oder einer Vertrauensperson

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft - ohne Benachrichtigung der benannten Vertrauensperson

  • lto.de (Kurzinformation)

    Abschiebehaft: Wer ist die Vertrauensperson?

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Anordnung der Abschiebungshaft ohne Benachrichtigung von Angehörigen oder einer Vertrauensperson

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 2345/16

    Haftanordnung unter Verstoß gegen Pflicht zur Benachrichtigung einer

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 656/20
    aa) Art. 104 Abs. 4 GG, wonach von jeder richterlichen Entscheidung über die Anordnung oder Fortdauer einer Freiheitsentziehung unverzüglich ein Angehöriger des Festgehaltenen oder eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen ist, ist nicht nur eine objektive Verfassungsnorm, die dem Richter eine Verpflichtung auferlegt; sie verleiht dem Festgehaltenen vielmehr zugleich ein subjektives Recht darauf, dass die Vorschrift beachtet wird (vgl. BVerfGE 16, 119 ; 38, 32 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2020 - 2 BvR 2345/16 -, Rn. 42).

    Der Zweck des Art. 104 Abs. 4 GG ist es, einer in Haft genommenen Person den Kontakt nach außen zu sichern und damit ein spurloses Verschwinden von Personen zu verhindern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2020 - 2 BvR 2345/16 -, Rn. 43; vgl. auch die Parallelbeschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2023 - 2 BvR 1816/22 -, Rn. 15; - 2 BvR 1210/23 -, Rn. 11).

    Aus dieser Rechtsprechung lässt sich ableiten, dass die Nichtbenachrichtigung eines Angehörigen beziehungsweise einer Vertrauensperson den in Haft befindlichen Betroffenen nicht zusätzlich in seinem Freiheitsrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 GG verletzt, so dass die Haftanordnung nicht wegen der Nichtbenachrichtigung aufzuheben ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2020 - 2 BvR 2345/16 -, Rn. 45); dass dies erneuter Überprüfung bedürfte, macht die vorliegende Verfassungsbeschwerde nicht hinreichend substantiiert geltend.

  • BVerfG, 14.05.1963 - 2 BvR 516/62

    Verletzung der grundgesetzlich normierten Benachrichtigungspflicht bei

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 656/20
    aa) Art. 104 Abs. 4 GG, wonach von jeder richterlichen Entscheidung über die Anordnung oder Fortdauer einer Freiheitsentziehung unverzüglich ein Angehöriger des Festgehaltenen oder eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen ist, ist nicht nur eine objektive Verfassungsnorm, die dem Richter eine Verpflichtung auferlegt; sie verleiht dem Festgehaltenen vielmehr zugleich ein subjektives Recht darauf, dass die Vorschrift beachtet wird (vgl. BVerfGE 16, 119 ; 38, 32 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2020 - 2 BvR 2345/16 -, Rn. 42).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berührt die Verletzung des Art. 104 Abs. 4 GG den sachlichen Gehalt der Entscheidung über die Haftanordnung nicht (vgl. BVerfGE 16, 119 ; 38, 32 ).

  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 648/73

    Verletzung des Habeas-corpus-Grundsatzes bei Entscheidung über Haftfortdauer

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 656/20
    aa) Art. 104 Abs. 4 GG, wonach von jeder richterlichen Entscheidung über die Anordnung oder Fortdauer einer Freiheitsentziehung unverzüglich ein Angehöriger des Festgehaltenen oder eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen ist, ist nicht nur eine objektive Verfassungsnorm, die dem Richter eine Verpflichtung auferlegt; sie verleiht dem Festgehaltenen vielmehr zugleich ein subjektives Recht darauf, dass die Vorschrift beachtet wird (vgl. BVerfGE 16, 119 ; 38, 32 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2020 - 2 BvR 2345/16 -, Rn. 42).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berührt die Verletzung des Art. 104 Abs. 4 GG den sachlichen Gehalt der Entscheidung über die Haftanordnung nicht (vgl. BVerfGE 16, 119 ; 38, 32 ).

  • BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 1816/22

    Abruf von Kontostammdaten

    Der Zweck des Art. 104 Abs. 4 GG ist es, einer in Haft genommenen Person den Kontakt nach außen zu sichern und damit ein spurloses Verschwinden von Personen zu verhindern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2020 - 2 BvR 2345/16 -, Rn. 43; vgl. auch die Parallelbeschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2023 - 2 BvR 656/20 -, Rn. 11; - 2 BvR 1210/23 -, Rn. 11).
  • BGH, 20.02.2024 - XIII ZB 29/22
    Da die mit Verfassungsrang angeordnete Benachrichtigungspflicht selbständig neben die Entscheidung über die Freiheitsentziehung tritt, ist auf Antrag ein Verstoß - wie durch das Beschwerdegericht geschehen - festzustellen (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 14. Mai 2020 - 2 BvR 2345/16, InfAuslR 2020, 343 Rn. 42, 45; vom 18. Dezember 2023 - 2 BvR 656/20, juris Rn. 10 bis 12, 15 f.; BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 6/14, FGPrax 2016, 88 Rn. 11).

    Daher ist über die Feststellung einer Verletzung von Art. 104 Abs. 4 GG durch Unterlassen der Benachrichtigung hinaus keine weitere Rechtsfolge auszusprechen (BVerfG, InfAuslR 2020, 343 Rn. 45; Beschluss vom 18. Dezember 2023 - 2 BvR 656/20, juris Rn. 19; BGH, FGPrax 2016, 88 Rn. 12).

  • BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 1210/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Anordnung der Abschiebungshaft ohne

    Der Zweck des Art. 104 Abs. 4 GG ist es, einer in Haft genommenen Person den Kontakt nach außen zu sichern und damit ein spurloses Verschwinden von Personen zu verhindern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2020 - 2 BvR 2345/16 -, Rn. 43; vgl. auch die Parallelbeschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2023 - 2 BvR 656/20 -, Rn. 11; - 2 BvR 1816/22 -, Rn. 15).
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